Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 254v [01]

Datierung: 3. November 1442

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, das er fur etwieuil Jaren allen Untertanen einen gemeyne Sture auferlegt hatte, um dem Erzstift aus der Notlage zu helfen, in die es in sweren leuffen geraten sei. Er hatte gehofft, dass sich alles zum Besseren kehren würde, doch die Ereignisse im Heiligen Reich, in den deutschen Landen und innerhalb der Kirche hätten dies verhindert, Kriege hätten dazu beigetragen, außergewöhnlichen Belastungen, wie etwa die vielen Ausgaben anlässlich der Krönung des römischen Königs Friedrich, hätten die Lage erschwert.

Deshalb hatte er sich nach Rücksprache mit seinen Ratgebern entschlossen, den 20ten Pfennig von allen Städten, Landen und Leuten als allgemeine Landsteuer zu fordern. Mit der Einziehung hatte er die beiden Domherren Richard von Stein (Oberstein) und Marcus Echter [von Mepelsbrunn] sowie Ulrich von Bickenbach und den Ritter Eberhard von Riedern beauftragt.

Alle Untertanen müssen den 20ten Pfennig von jeglicher liegenden und fahrenden Habe, von beweglichen und unbeweglichen Gütern, die sie besitzen, nichts ausgenommen, bezahlen. Diesbezüglich müssen sie einen Eid leisten. Die Hälfte der Steuer ist am kommenden Tag Johann Baptiste [24. Juni], die andere Hälfte genau ein Jahr später fällig.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Dekan Peter von Udenheim und das Domkapitel bestätigen ihr Einverständnis, doch sollen diejenigen, die eine solche Steuer bisher nicht bezahlt haben oder nicht verpflichtet sind, sie zu geben, bei ihrer Freiheit bleiben.
Sie kündigen das große Kapitelsiegel an.

- ... geben ... Samßtag nach allerheiligen tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 254v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20008 (Zugriff am 20.04.2024)