Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 254 [01]

Datierung: 5. November 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, das vorzeiten Hans Koch, erzbischöflicher Koch und Diener, nach seinem Tod etliche liegende und fahrende Habe, Geldschulden und anderes hinterlassen habe. Erzbischof Dietrich hatte alles an sich genommen (jn gebott legen laßen haben) und Erben und Gläubiger aufgefordert, ihre berechtigen Ansprüche am erzbischöflichen Gericht zu Aschaffenburg anzumelden. Nun ist seit 4 Jahren niemand vorstellig geworden. Das Gericht Aschaffenburg habe nun die Güter und Rechte freigegeben. Nun seien Hert und Henchin Spengler (Spengeler), Brüder und Bürger zu Aschaffenburg, zu ihm gekommen und hätten gebeten, ihnen die Güter und Rechte zu überlassen. Aus besonderer Gnade habe er nun kraft dieser Urkunde die Brüdern und deren Erben mit den Eigengütern, der liegenden und fahrenden Habe, den Geldschulden usw. begnadigt und ihnen alle Rechte übertragen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- geben zu Aschaffenburg am Montag nach sant Symonis vnd Jude tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 254 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20007 (Zugriff am 28.03.2024)