Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 253 [01]

Datierung: 13. November 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass die Gülte in Höhe von 20 Gulden Geld, ein Burglehen zu Mergentheim[a], die der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim, ihm und dem Mainzer Stift jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] zu geben haben, die Rüdt als mainzisches Lehen tragen. Die Gülte ist in einer Teilung dem Cuntz (Contz) Rüdt von Bödigheim (Bodickeim) und seinen Erben zugefallen. Dieser habe ihm berichtet, dass die Gülte für das vergangene Jahr ausgeblieben ist. Da der Komtur und das Deutsche Haus Mergentheim die ausstehenden 20 Gulden nun bezahlt haben, erklärt der Erzbischof diese Zahlungspflicht bis auf den heutigen Tag als erledigt an. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Bischoffheim am dinstag nach Sant Mertins tag ... 1442. 

Fußnotenapparat:

[a] Das Burglehen wird nur in der Überschrift genannt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 253 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20003 (Zugriff am 29.03.2024)