Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 246 [01]

Datierung: 10. September 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Herzog Wilhelm von Sachsen und zu Luxemburg, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen und Graf zu Thun (Thym) bestätigt, dem Trierer Erzbischof Jakob und dem Trierer Stift 22.000 rheinische Goldgulden Kurfürstenmünze schuldig zu sein. Er verspricht bei seiner fürstlichen Ehre das Geld am St. Michaelstag [29. September] über ein Jahr auf Wunsch entweder in Trier oder in Koblenz (Couelentze) oder in Boppard (Boparthen) ohne Abzug zu bezahlen.
Es folgen Bestimmungen für den Fall eines Zahlungsverzuges.

Als Bürgen erscheinen: Erzbischof Dietrich von Mainz, Erzbischof Diether von Köln, Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, Herzog in Bayern, Herzog Friedrich von Sachsen etc. Markgraf zu Meißen, Graf Philipp von Katzenelnbogen, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen der ältere, Graf Ernst von Gleichen, Herr zu Blankenheim.

Es folgen Bestimmungen für ein mögliches Einlager (4 zum Schilde geborene Mannen, jeder mit 2 Knechten und 3 guten reisigen Pferden) in einer öffentlichen Herberge zu Frankfurt am Main und weitere Bestimmungen.
Herzog Wilhelm kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Wymar ... 1442 vff Montag nach Nativitatis Marie virginis gloriose.

Quellenkommentar:

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Chmel, Geschichte Kaiser Friedrich IV. 2, S. 168ff.; Weisse Geschichte, S. 314ff.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 246 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18580 (Zugriff am 17.04.2024)