Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 244v [01]

Datierung: 6. Februar 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verleiht dem Konrad (Conrat) Billung von Speyer (Spier) aufgrund seines Wesens und seiner Verdienste das erzstiftsche Schultheißenamt in der Stadt Mainz. Konrad darf alle althergebrachten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten gebrauchen und genießen. Billung hat Treue gelobt und einen persönlichen Eid auf die Heiligen geschworen, dem Schultheißenamt getreulich vorzustehen und es nach altem Herkommen und nach bestem Vermögen bei seinen Würden, Freiheiten, Rechten usw. zu halten und zu bewahren. Er darf das Schulheißenamt ohne erzbischöfliche Erlaubnis nicht veräußern oder in fremde Hände geben. Der Erzbischof darf ihn seines Amtes erst entsetzen, wenn er ihm 450 rheinische Gulden bezahlt hat. Danach hat Konrad das Amt unverzüglich zu räumen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Eltuil am Mitwoch nach purificatioem Marie ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 244v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18578 (Zugriff am 28.03.2024)