Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 455.

StA Wü, MIB 24 fol. 238v [01]

Datierung: 17. Februar 1350

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Konrad Herr zu Schöneberg (Schonemberg) und sein Sohn Konrad bestätigen, dass sie mit Einverständnis ihrer Erben dem Landgrafen Heinrich von Hessen und dessen Ehefrau Mechthilde [! [a]), beide Häuser der Trendelburg (Trendirburg) sowie die Stadt und die dazu gehörenden Rechte im und am Reinhardswald verkauft haben.

Landgraf Heinrich kann (losen mogen) die Hälfte der Trendelburg hus vnd stat jnwendig der Rungmüren von Graf Otto von Waldeck für 450 Mark lötigen Silbers lösen, für die sie diesem als Pfand steht.

Ausgenommen vom Verkaufsgut sind die erblichen Lehen der Schöneberger, ihre Eigenleute, Zehnten, ausgegebene Lehngüter und die Fischerei an der Weser sowie die beiden Dörfer Deisel (Desele) und Deiselberg (Deselberg). Den Schönebergern und ihren Knechte bleibt es erlaubt, im Reinhardswald zu jagen und unter gewissen Bedingungen im Umfeld von Trendelburg zu fischen. Konrad von Schöneberg wird sich bei den Lehnherren der genannten Güter für den Landgrafen verwenden. Konrad räumt dem Landgrafen auch Rechte an Burg Schöneberg ein (sollen wir jn gunnen alle vnser rechte wes sie sich komen mogen an dem hus Schonenberg). Die Schöneberger haben von dem Ehepaar und deren Sohn Johann [I.] 60 Malter Korngülte, Geismarer Maß, zu Lehen, halb Roggen und halb Hafer, die im Hof Immenhausen (Imenhusen) anfallen. Sie sollen den Hof einem lantsedel geben, der ihnen jedes Jahr die 60 Malter Korn geben soll. Wenn mehr von den Höfen zu entrichten ist (was mer von den hoben gebort zugebinde) soll den Landgrafen zukommen.
Konrad von Schöneberg kündigt sein Siegel an.

- ... gegeben ... 1350 an dem mitwochen nach sant valentinus tag.

Fußnotenapparat:

[a] Heinrich II. (Landgraf 1328-1376) war mit Elisabeth von Thüringen verheiratet, von der er 1350 aber bereits getrennt lebte. Mechthild von Kleve war seit etwa 1275 die zweite Ehefrau des Landgrafen Heinrich I. gewesen. Das Ehepaar hatten auch den ebenfalls genannten Sohn Johann I. Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Stückes in das Ingrossaturbuch (1441/1442) lebte Mechthild von Württemberg-Urach, die Ehefrau des Landgrafen Ludwig II. von Hessen-Kassel.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 238v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18564 (Zugriff am 18.04.2024)