Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 237 [02]

Datierung: 5. Mai 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er neulich im Einverständnis mit dem Mainzer Domkapitel, angesichts der Dienste, die Johann Trudel (Trüdel), erzbischöflicher Keller zu Steinheim, ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Mainzer Stift geleistet hat und künftig auch leisten soll, aus besonderer Gnade Haus und Hof Johanns zu Seligenstadt (Selgenstat), das an des keysers huse daselbs gelegen ist, und alle seine dortigen Güter und Erbgüter gefreit hatte. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden.

Auf Trudels demütigen Wunsch hin präzisiert der Erzbischof mit diesem Brief die Freiung. Er habe ihm das Haus und den Hof sowie alle seine gegenwärtigen Güter und alle Erbgüter, es seien fahrende Habe, Gülten oder liegende Güter, so lange er lebt gefreit, so wie dies im ursprünglichen Freiheitsbrief steht. Für danach erworbene bedepflichtige Güter in Seligenstadt muss Trudel aber die anfallende Bede abführen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... Datum Aschaffenburg sabbato post Inventionem sante cruscis ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 237 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18562 (Zugriff am 19.04.2024)