Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 230 [01]

Datierung: [1442] [a]

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Die Brüder Heinrich und Johann von Pyrmont (Pirmont, Permont), Herren zu Ehrenberg (Erenberg), bestätigen, dass Erzbischof Dietrich sie zu erzstiftischen Amtleuten (Amptmannen) in Lahnstein (Lanstein) und im erzbischöflichen Teil von Dausenau (Dußenauw) gesetzt hat. Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert.

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in deutschen Landen, verpflichtet seine Amtleute, Menschen und Güter im Amtsbereich nach bestem Vermögen zu schützen und zu schirmen. Sie sollen auf Burg Lahneck wohnen und die Burg verwahren, wie schon zu Zeiten, als das Mainzer Domkapitel sie dort eingesetzt hatte. Das Erzstift bestellt und bezahlt die Turmhüter und die Wächter. Den Pförtner und das sonstiges Gesinde sollen die Amtleute auf eigene Kosten anstellen. Bei Angriffen auf das Amt leisten sie bei Gefahr im Verzug sofort oder auf Mahnung nach bestem Vermögen militärische Hilfe. Der Erzbischof bzw. das Domkapitel zahlt ihnen jährlich in zwei halbjährigen Raten 100 Gulden Geld, 40 Malter Korn, Mainzer Maß, und 8 Fuder Wein, kleines Maß. Das Amtsjahr beginnt und endet am Tag Johannis Baptiste [24. Juni]. Die Brüder haben keinen Anspruch auf die Renten, Gefälle, Rechte, Frevel und Bußen, ausgenommen die kleinen Frevel, die ein Amtmann wie gewohnt genießt. Bei der Einziehung der ihnen verwehrten Einnahmen müssen sie behilflich sein. Erzbischof und Domkapitel können sie jederzeit ihres Amtes entsetzen. Sie dürfen dann keine anderen Forderungen ins Spiel bringen, sondern müssen das Amt unverzüglich räumen. Im Dienst entstandene Verluste werden ihnen nach Auflassung des Amtes ersetzt. Die Brüder haben einen Eid geschworen, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... zu Collen vff sant Johannistag Baptiste ... 1442.

Heinrich und Johann von Pyrmont und Ehrenberg geloben, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigen ihre Siegel an
[Der Text bricht hier ab].

- Ohne Datum.[a] 

Fußnotenapparat:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1442 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 230 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18487 (Zugriff am 20.04.2024)