Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 214v [01]

Datierung: 22. Juli 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Henne Seltzer beschreibt seine Pflichten und Rechte als Diener Erzbischof Dietrichs.

Vollregest:

Henne Seltzer (Innehenne den man nennet Seltzer) bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihn heute lebenslang zum Stiftsdiener mit den üblichen Pflichten angenommen hat, wenn er dazu im erzbischöflichen Hof oder anderswo von seinem Provisor zu Erfurt dazu aufgefordert wird. Der Erzbischof hat ihm 10 Gulden als Beisteuer (zusture) zu einem Pferd gegeben. Während eines Einsatzes erhält er Verpflegung, Futter und Hufe für sein Pferd (kost futer vnd hubslag) sowie den für eynspennige(n) diener(n) üblichen Schadenersatz, nämlich 3 Gulden zu jeder Fronfasten. Sollte der Erzbischof seine Diener und einspennige knechte einkleiden wollen, kommt er auch in diesen Genuss. Sollte der Erzbischof das nicht planen, hat auch er keinen Anspruch darauf. Sollte der Provisor eine solche Einkleidung vornehmen, wird dies, wenn der Erzbischof gleiches unternimmt, damit verrechnet.

Henne leistet einen Eid und gelobt, treu und hold zu sein.

Da er über kein Siegel verfügt, bittet der Nikolaus (Niclas) Trotte (Trott), Provisor zu Erfurt und obersten Amtmann zu Rusteberg, sowie Junker Konrad von Romrod, erzbischöflichen Marschall, ihre Siegel anzuhängen, was diese zusagen.

- ... geben ... Sontag sant Marien Magdalen tag 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 214v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17398 (Zugriff am 28.03.2024)