Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 209v [01]

Datierung: 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Schuldbrief der Anna Stengin über 1.600 Gulden.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass Erzbischof Konrad zu seinen Lebzeiten der Anna Stengin, Witwe des Ritters Konrads von Fechenbach, und ihren Erben, die erzbischöflichen Schlösser Obernburg und Fürstenau für 2.400 Gulden verpfändet hatte. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden. Erzbischof Dietrich hat nun 800 Gulden entrichtet und die beiden Schlösser dafür wieder an sich gebracht. Die restlichen 1.600 Gulden will der Erzbischof in einer Summe am kommenden St. Peterstag Cathedra [22. Februar] zurückzahlen. So lange die Hauptsumme aussteht, wird er Anna jährlich am Martinstag [11. November] aus der Aschaffenburger Kellerei 100 Gulden als Gülte bezahlen.

Der Erzbischof setzt als Bürgen: Ritter Konrad von Frankenstein, Frank von Kronberg der junge, Philipp von Bellersheim, Adam von Erlenbach genannt von Weilbach, Dietrich Specht von Bubenheim und Henne von Bellersheim, Sohn des verstorbenen Wolf. Die Bürgen halten bei Zahlungsverzug im Zuge des üblichen [genaue beschriebenen] Mahnverfahrens Einlager entweder in Hanau, in Lohr oder in Frankfurt. Es folgen die üblichen Bestimmungen über ausfallende Bürgen und Knechte sowie über verleistete Pferde, dann über die Unverbrüchlichkeit bezüglich der getroffenen Vereinbarungen, die bleibende Gültigkeit beschädigter Urkunden und über Rückkaufsfristen.

- Der geben ist zu Aschaffenburg.[a] 

Fußnotenapparat:

[a] Anna Stengin hat den Erhalt der 800 Gulden am 2.12.1441 bestätigt. Vgl. MIB 24 fol. 182 [01].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 209v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17385 (Zugriff am 25.04.2024)