Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 207v [01]

Datierung: 19. Januar 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Sifrit von Oberstein bekennt, dass Erzbischof Dietrich ihm seinen und des Stiftes Anteil an Schloss und Dorf Gundheim für geliehene 600 Gulden übergeben hat.

Vollregest:

Ritter Sifrit (Syfrit) von Oberstein bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »lieber gnädiger Herr«, ihm und seinen nächsten Erben am Stein von Oberstein (myns stains vom Oberstein), seinen und des Stiftes Anteil an Schloss und Dorf Gundheim (Guntheim) für geliehene 600 Gulden übergeben hat.

Aus der inserierten erzbischöflichen Urkunde geht u.a. hervor, dass eine Lösung, bei halbjähriger Ansagefrist, mit Zahlung von 600 rheinischen Gulden, Mainzer Währung, möglich ist. Das Geld ist in Mainz oder Bingen zu erstatten. Schloss und Dorf bleiben Offenhaus des Erzbischofs. Während einer Öffnung entstandene Schäden werden Ritter Sifrit erstattet. Es folgen die üblichen Bestimmungen zum Schutz der Pfandsache, zur Räumung des dann gelösten Pfandes, zur Rückgabe der Urkunden und zum Verfahren bei Beschädigung oder Verlust der Burg. - ... geben zu Bischofszheim an der Thuber am ffritag nach Sant Amthonien tag ...1442.

Peter von Udenheim, Schulmeister und das Domkapitel geben ihr Einverständnis und kündigen ihr Siegel an.
Syfrit gelobt und schwört einen leiblichen Eid zu den Heiligen, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... ffritag nach Sant Anthonien tag ... 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 207v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17383 (Zugriff am 24.04.2024)