Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 204 [01]

Datierung: 12. März 1442

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich löst die Stadt Dieburg aus der Pfandschaft aus.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass Peter von Udenheim, Schulmeister, und das Domkapitel zu Mainz, ihm bewilligt haben, 8.000 Gulden [bei Wolff und Philipp Kemerer] zu leihen und damit die erzbischöfliche Stadt Dieburg (Dieppurg) von dem Ritter Konrad zu Frankenstein (Franckstein), dem erzbischöflichen „lieben Getreuen“ auszulösen. Der Erzbischof verpflichtet sich, die 8.000 Gulden binnen 4 Jahren zur Hälfte aus den Einnahmen des Zolls in Lahnstein und Ehrenfels abzulösen. Es wird vereinbart, dass der Erzbischof seinem Ehrenfelser Zollschreiber Johann Heinsberg bzw. dessen Amtsnachfolger gebietet, jedes Jahr 1.000 Gulden beim Domkapitel zu hinterlegen. Sollte der Erzbischof den Rittern Wolff und Philipp Kemerer bzw. deren Erben das Geld nicht zurückzahlen, kann das Kapitel nach Ablauf der 4 Jahre die 4.000 Gulden damit ablösen. Sollte der Erzbischof die 4.000 Gulden in dieser Zeit aber selbst ablösen, muss das Domkapitel das bei ihm hinterlegte Geld dem Erzbischof zurückgeben.###Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- … geben … zu Miltemberg am Montag nach dem Sontag … letaree … 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 204 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17377 (Zugriff am 28.03.2024)