Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 199v [02]

Datierung: 15. November 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Reinhard von Hardheim weist seiner Ehefrau einen Morgengabe auf seinem Teil des Zehnten zu Hundheim an.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, das der Ritter Reinhart von Hardheim (Hartheim), sein »lieber Getreuer« ihn gebeten hat, ihm zu erlauben, der Anne Fyierkornyn, seiner Schwiegertochter (snorchen), der Frau seines Sohns Sittich von Hardheim, 100 Gulden Morgengabe auf seinem Teil des Zehnten zu Hundheim (Huntheim), mainzisches Mannlehen, anzuweisen. In Anerkennung dieser Bitte und der bisher geleisteten Dienste, die Reinhart dem Stift erwiesen hat und künftig auch leisten soll, bewilligt der Erzbischof diese Wunsch aus besonderer Gnade, kraft dieser Urkunde und gemäß Beweisungsrecht und Gewohnheit. Der Erzbischof behält sich seine Rechte, die des Stiftes und die seiner Mannen und Burgmannen vor.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg am donerstag nach Sant Martins tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 199v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17373 (Zugriff am 25.04.2024)