Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 199 [02]

Datierung: 12. März 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hans von Dürn

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass sein »lieber Getreuer« Ritter Hans von Dürn (Dorn) ihm früher 800 rheinische Gulden geliehen hat. Er wollte das Geld am vergangenen St. Peterstag ad Cathedram [22. Februar] zurückzahlen. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden. Man hat am heutigen Tag vereinbart, das Geld bis zum kommenden Peterstag Cathedra stehen zu lassen. Dafür wird der Erzbischof weitere 40 Gulden Gülte bezahlen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Miltemberg am Montag nach dem Sontag letare ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 199 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17371 (Zugriff am 19.04.2024)