Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 197 [01]

Datierung: 1. Januar 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich antwortet dem Ritter Karl von Thüngen-Reußenburg auf dessen Schreiben zur Verpfändung des Burglehens in Orb.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich antwortet dem Ritter Karl von Thüngen-Reußenburg (zum Russemberg), seinem »lieben Getreuen« auf dessen Schreiben zur Verpfändung des Burglehens in Orb.

Obwohl es ihm, dem Erzbichof, schwer falle, will er dir zu besundem willen seine erzbischöfliche Gunst und Erlaubnis dazu geben und auch dem Brief, den Karl ihm dazu geschickt hatte, der mit seinem Siegel und dem der Ehefrau [Gute] seines verstorbenen Bruders Contze versehen war. Dies geschieht allerdings unter der Bedingung, dass Karl den vorliegenden Brief, mit den beiden Siegeln versehen, wieder an ihn zurückschickt.

- ... geben ... zu Eltuil am heiligen nuwen jars tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 197 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17366 (Zugriff am 18.04.2024)