Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 196 [01]

Datierung: 14. März 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich gibt als Lehnsherr seine Zustimmung zu einer Verpfändung auf Burg Riedern.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich ist einverstanden, dass Ritter Eberhard von Riedern, sein Amtmann zu Amorbach und »lieber Getreuer«, den Anteil seines vettern Philipp von Riedern an dem Schloss Riedern samt Zubehör, namentlich ein Viertel, dem Dietrich Seumen von Krautheim (Crutheim) und dessen Ehefrau Anne vom Stege, für 1.000 rheinische Gulden, verpfändet hat.

Da das gesamte Schloss Riedern mainzisches Lehnsgut ist, gibt der Erzbischof auf Bitte Eberhards kraft dieser Urkunde seine Zustimmung, behält sich aber die Rechte des Stiftes (vnser Manschafft vnd rechte) vor.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Miltemberg am Mitwoch nach letare ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 196 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17363 (Zugriff am 23.04.2024)