Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 194 [01]

Datierung: 24. Februar 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem ehepaar Konrad und irmel von Waldeck.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verkauft nach Beratung mit seinem Rat kraft dieser Urkunde dem Konrad von Waldeck, seinem Erbmarschall und »ieben Getreuen«, dessen Ehefrau Irmel, und ihren Erben, 70 Gulden Geld, schwere rheinische Gulden, Mainzer Währung, als Jahresgülte auf dem Zoll Ehrenfels. Das Ehepaar hatte ihm bar 1.400 Goldgulden geliehen.

Der Erzbischof sagt zu, die Jahresgülte stets an Kathedra Petri [22. Februar]zu bezahlen. Der Ehrenfelser Zollschreiber Johann Heinsberg erhält entsprechende Anweisung. Dies gilt so lange, bis die Hauptsumme abgelöst wird.

Bei Zahlungsverzug entsenden die Bürgen einen berittenen und gerüsteten Knecht nach Kreuznach oder Alzey, um dort in einer öffentlichen Herberge zu den üblichen Bedingungen [Kostenübernahme, Ersatz ausfallender Bürgen, Knechte oder Pferde] Einlager zu halten. Es folgen Bestimmungen zur Auslösung [Lösungsankündigung für beide Seiten ein halbes Jahr vor Kathedra Petri [22. Februar], Geldübergabe in Kreuznach oder Alzey, Besitzvorbehalt].

Der Erzbischof sichert zu, alle Vertragspunkte unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an. Domdekan und Domkapitel geben ihre Zustimmung und kündigen das große Kapitelsiegel an. Die Bürgen versprechen, gut Bürgen zu sein und kündigen ihre Siegel an.

Bürgen sind: Domherr Johann von Rodenstein, Ritter Friedrich von Greifenclau von Vollrads, Ritter Philipp von Kronberg, Gottfried von Gundheim (Guntheim) und Konrad von Schönburg (Schonemberg).

- ... geben ... zu Aschaffemburg an Sant Mathias tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 194 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17361 (Zugriff am 20.04.2024)