Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 187v [02]

Datierung: 12. November 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich erlässt der Stadt Krautheim auf 20 Jahre die Hälfte der an ihn zu zahlenden Jahressteuer.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass sein Schloss Krautheim (Crutheim) an der Jagst etwas abseits liegt und unter mehr Anfechtungen leidet als andere Stiftsschlösser. Deshalb ist er gewillt, Krautheim zu stärken und die Holden (Armenluten), die vff dem berge wohnen, zu fördern, damit sie vff dem Berge gebuwen gewonen vnd ire narunge daselb erwerben mogen.

Deshalb erlässt er ihnen für die kommenden 20 Jahre die Hälfte der an Mainz jährlich abzuführenden 30 Gulden. Wird aber in den 20 Jahren eine allgemeine Landbede oder Steuer in den erzbischöflichen Landen erhoben, müssen sie die wie andere Städte nach altem Herkommen bezahlen. Sollte der Erzbischof in den 20 Jahren Schloss und Stadt Krautheim aus der Verpfändung lösen, kann er die Befreiung widerrufen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Bischofßheim am Sontag nach Sant Martinstag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 187v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16869 (Zugriff am 20.04.2024)