Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 186v [01]

Datierung: 7. November 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich und Pfalzgraf Otto klären ihre Ansprüche in den Dörfern Mühlbach und Sulzbach bei Mosbach.

Vollregest:

Auf einer Beredung zu Mergentheim wird vereinbart, dass Erzbischof Dietrich von Mainz und Herzog Otto [I. von Pfalz-Mosbach] jeder einen seiner Vertrauten auf Dienstag nach St. Katherinentag [28. November] nach Mühlbach (Mulnbach) und Sulzbach (Sultzpach) schicken soll.

Herzog Otto soll die Holden zu Mühlbach und Sulzbach ihrer Gefangenschaft sowie ihrer Gelübde und Eide, die sie Herzog Otto bzw. den Seinen geleistet haben, ledig und los sagen. Man soll auch sämtliche Verbote aufheben, die ihnen von ihm auferlegt wurden, und den Erzbischof in seine Zinse, Gülten, Atzung und Frondienste nit tragen, sondern ihn und die dortigen Holden dabei bleiben lassen. Schließlich sind sie seit mindestens 30 Jahren mainzisch .

Der Erzbischof soll durch seinen Ratgeber den Holden zu Mühlbach und Sulzbach befehlen und ihnen sagen lassen, dass sie den Chorherren zu Mosbach (Mospach) die ihnen zustehenden Zinse, Renten und andere Gerechtigkeit zukommen sollen. Denn diese stehen den Chorherren seit mindestens 30 Jahren zu.

Sollten der Erzbischof oder der Pfalzgraf mehr Rechte an den genannten Dörfern zu haben vermeinen, soll darüber ein Austrag von den Fürsten Albrecht Markgraf von Brandenburg und Burggrafen zu Nürnberg, Jakob Markgrafen zu Baden usw. oder von den Brüdern Ludwig und Ulrich Grafen zu Württemberg, der Erzbischof entscheidet, wen er von den Brüdern will, vorgenommen werden.

- Geschehen zu Mergentheim an dinstag nach aller heiligen tag ...1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 186v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16771 (Zugriff am 19.04.2024)