Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 185v [01]

Datierung: 2. Januar 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Karl von Thüngen verpfändet sein mainzisches Mannlehen zu Orb an Kraft von Trohe.

Vollregest:

Karl (Karll) von Thüngen (Thungen) bekennt für sich, seinen verstorbenen Bruder Contze und ihre Erben, dass sie anligender not wegen vnd von merers schadens wegen ihre Mannlehen zu Orb, namentlich 20 Gulden Geld, mit Einverständnis des Erzbischofs, dem Ritter Kraft (Krafft) von Trohe (Trahe) und dessen Ehefrau Anne für 300 Gulden verpfändet (vff einen widderkauff verkaufft) haben. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Die Aussteller versprechen dem Erzbischof an Eides statt, so lange die Pfandschaft währt und das Gut nicht ausgelöst ist, in erzbischöflichen Lehnsdiensten zu bleiben (von desselben Mannlehens wegen mit manschafft truwen glubden vnd eyden verbunden sin).
Karl kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... dinstag nach dem Nuwen Jars tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 185v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16768 (Zugriff am 19.04.2024)