Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 182v [01]

Datierung: 8. Januar 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Adolf von Reifenberg quittiert Erzbischof Dietrich über den vollständigen Erhalt der geschuldeten 140 Gulden.

Vollregest:

Adolf von Reifenberg bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm 140 Gulden für Dienstgeld und ein Pferd schuldig gewesen. 70 Gulden waren bereits bezahlt. Paul (Paulus) von Heinsberg, Kammerschreiber des Erzbischofs, hat ihm heute die restlichen 70 Gulden überreicht. Damit hat er die gesamte Summe erhalten und sagt den Erzbischof kraft dieser Urkunde davon qwijt ledig vnd loys.
Adolf kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Montag nach der heiligen drier konig tag ... 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 182v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16762 (Zugriff am 29.03.2024)