Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 181v [02]

Datierung: 30. November 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad Herr zu Bickenbach verpfändet seinen Anteil am Schloss Klingenberg an Ritter Hans von Dürn.

Vollregest:

Konrad Herr zu Bickenbach und seine Ehefrau Agnes, geborene von Nassau bekennen, dem Ritter Hans von Dürn und dessen Erben den bickenbachischen Anteil am Schloss Klingenberg (Clingenberg) auf Wiederkauf für 7.001 Gulden versetzt zu haben.

Erzbischof Dietrich, ihr »lieber gnädiger Herr« hat dazu schriftlich sein Einverständnis gegeben, sich seine Rechte als Lehnsherr aber vorbehalten. Der Erzbischof kann Klingenberg jederzeit an sich lösen. Er wird dies den Bickenbach schriftlich ankündigen und Konrad muss dann umgehend dem Ritter Hans das Lösungsvorhaben mitteilen. Dieser muss die Lösung auch gestatten. So ist es in der Verpfändungsurkunde vereinbart worden.
Konrad kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... am donerstag Sant Andres des heiligen Aposteln tag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 181v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16759 (Zugriff am 29.03.2024)