Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 179 [02]

Datierung: 25. Oktober 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Adolf von Reifenberg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er den Ritter Adolf (Adolff) von Reifenberg (Riffemberg) seinerzeit auf 4 Jahre zu seinem Diener gewonnen hat. Er wollte ihm jährlich 60 Gulden Dienstlohn zahlen. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden. Der Dienstlohn ist für 2 Jahre bezahlt, eine Quittung darüber ausgestellt worden. 120 Gulden stehen jetzt noch aus. Adolf hat auch Henne von Bellersheim, erzbischöflichem Küchenmeister, ein Pferd im Wert von 20 Gulden überlassen. Die ausstehenden 140 Gulden will der Erzbischof in 2 Raten, 70 Gulden am Martinstag [11. November] und den Rest an Weihnachten bezahlen. Adolf soll die Zahlungen quittieren und nach Erhalt der ganzen Summe diese Urkunde zurückgeben.
Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Hoest vff mitwoch nach Sant Seuers tag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 179 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16756 (Zugriff am 19.04.2024)