Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 154v [01]
Datierung: 14. Juni 1441
Inhalt
Kopfregest:
Schiedstag im Streit zwischen Erzbischof Dietrich und Jtel von Westernach.
Vollregest:
Nota: Als dieser Brief[a] gelesen wurde, antworteten die Ratgeber des Erzbischofs, dem Recht seinen Lauf zu lassen. Darauf gestand der Bischof von Worms dem Erzbischof von Mainz das Recht zu, einen Rechtstag zu setzen, den er auch gemäß dem folgenden Brief setzte.
Die Ratgeber des Erzbischofs Hans von Wittstatt und Zurch (Zurich) von Steten (Stetten) teilen mit, dass im Streit zwischen Erzbischof Dietrich und Itel von Westernach, der Obmann Zeizolf von Adelsheim (Adlaczheim) beiden Parteien einen Tag auf den Samstag nach St. Johannstag des Täufers [24. Juni] nach Heilbronn gesetzt hat. Itel kann seinen Fürsprecher Johannsen von Stadian oder einen anderen mitbringen. Zeizolf kündigt sein Siegel an.
- ... geben vnd geschehen of mitwoche nach vnsers heren fronlichnams tag ... 1441.
Fußnotenapparat:
[a] StA Wü, MIB 24 fol. 154 [01]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Nennung)
- Westernach: Itel von (Nennung)
- Stetten: Zurch von (Aussteller)
- Wittstatt: Hans von (Aussteller)
- Adelsheim: Zeizolf von (Nennung)
- Stadian: Johann von (Nennung)
Körperschaften
- Worms : Bischöfe [Worms] (Nennung)
- Wittstadt [Oberwittstadt] : Herren von (Nennung)
- Adelsheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 154v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16344 (Zugriff am 25.04.2024)