Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 143v [01]

Datierung: 3. August 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Konz Holtzapel bestätigt die Erfüllung aller seiner Forderungen durch Erzbischof Dietrich und das Mainzer Stift.

Vollregest:

Konz (Contz) Holtzapel (Holtzappel) bestätigt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Dietrich, sein »lieber gnädiger Herr« heute mit ihm bezüglich eines Pferdes, eines Harnisches und bezüglich aller anderen Ansprüche und Forderungen übereingekommen ist. Der Erzbischof hat ihm 28 gute rheinische Gulden bezahlt. Damit sind alle seine Forderungen abgegolten.

Da er über kein eigenes Siegel verfügt, hat er den Ritter Konrad (Conrat) vom Romrod (Romrode), Marschall des Erzbischofs, gebeten, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, was dieser zugesagt hat.

- ... geben ... am donerstag nach Sant Peters tag Ad vincula ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 143v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16336 (Zugriff am 28.03.2024)