Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 142v [01]

Datierung: 25. Juli 1441

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrichs bestätigt nach der Rückgabe des Gerichtes Astheim den Pfandnehmern des Schlosses Haßloch den Fortbestand der Verpfändung.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass er vorzeiten mit Einverständnis des Domdekans und Domkapitels Mainz dem mittlerweile verstorbenen Ritter Henne von Erlenbach (Erlebach) genannt von Weilbach (Wilbach) und dessen Erben das erzstiftische Schloss Haßloch (Haselach) mit etlichen Gülten und dem erzstiftischen Teil des Gerichtes Astheim verkauft und verschrieben hatte. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden.

Da nun der Ritter Johann von Kronberg (Cronenberg), Schwiegersohn, und Adam von Weilbach, Sohn des Henne, den Astheimer Gerichtsanteil ledig gesagt und wieder zu den Händen des Erzbischofs gestellt haben, bestätigt der Erzbischof den Pfandnehmern, dass dies die Verpfändung des Schlosses in keiner Weise berührt.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Heppenheim an Sant Jacobs tag des heiligen zwolfbotten ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 142v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16333 (Zugriff am 19.04.2024)