Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 142v [01]
Datierung: 25. Juli 1441
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Dietrichs bestätigt nach der Rückgabe des Gerichtes Astheim den Pfandnehmern des Schlosses Haßloch den Fortbestand der Verpfändung.
Vollregest:
Erzbischof Dietrich bekennt, dass er vorzeiten mit Einverständnis des Domdekans und Domkapitels Mainz dem mittlerweile verstorbenen Ritter Henne von Erlenbach (Erlebach) genannt von Weilbach (Wilbach) und dessen Erben das erzstiftische Schloss Haßloch (Haselach) mit etlichen Gülten und dem erzstiftischen Teil des Gerichtes Astheim verkauft und verschrieben hatte. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden.
Da nun der Ritter Johann von Kronberg (Cronenberg), Schwiegersohn, und Adam von Weilbach, Sohn des Henne, den Astheimer Gerichtsanteil ledig gesagt und wieder zu den Händen des Erzbischofs gestellt haben, bestätigt der Erzbischof den Pfandnehmern, dass dies die Verpfändung des Schlosses in keiner Weise berührt.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... zu Heppenheim an Sant Jacobs tag des heiligen zwolfbotten ... 1441.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Erlenbach von Weilbach: Henne von (Nennung)
- Erlenbach von Weilbach: Adam von (Nennung)
- Kronberg: Johann von (Nennung)
Ortsindex
- Haßloch [Rüsselsheim] : Burg (Nennung)
- Heppenheim a.d.B. : Stadt (Heppenheim a.d.B.) (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Weilbach [Flörsheim] : Erlenbach von Weilbach [Familie] (Nennung)
- Astheim : Gericht (Nennung)
- Kronberg [Taunus] : Herren/Ritter von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 142v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16333 (Zugriff am 19.04.2024)