Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 139v [01]

Datierung: 22. Juli 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verschreibt Henne Fritzlar das Schultheißenamt zu Fritzlar.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er Henne Fritzlar, Bürger zu Fritzlar, seinen »lieben Getreuen« kraft dieser Urkunde erlaubt, das Schultheißenamt zu Fritzlar von Henne von Fulda (Fulde) für 200 rheinische Gulden, die Henne von Fulda darauf stehen hatte, an sich zu lösen. Henne Fritzlar soll das Amt samt allen Rechten und allem Zubehör so lange nutzen und nießen, bis Mainz es wieder auslöst. Henne soll das Amt bei seinen Freiheiten, Rechten und altem Herkommen belassen. Der Erzbischof verspricht keinen weiteren Schultheißen in Fritzlar zu bestellen. Sollte Henne sterben, geht das Amt an seine Erben über, die in Fritzlar wohnen oder nach dorthin ziehen sollen. Mainz kann das Amt jederzeit mit 200 Gulden auslösen.
Der Erzbischof, Domdekan Peter Echter und das Domkapitel kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Heppenheim an Sant Marien Magdalenen tag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 139v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15926 (Zugriff am 16.04.2024)