Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 139 [01]

Datierung: 14. Juli 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Einigung Erzbischof Dietrichs mit Caspar Weiher.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich einigt sich mit dem Ritter Caspar von Weiher (Wyhers) wegen eines Schuldbriefes, den sein Amtsvorgänger Erzbischof Konrad Caspars Vater übergeben hatte.

Die darin ausgewiesene Schuldsumme hat der Ezbischof bis 100 rheinische Gulden bezahlt und den Brief bereits zurückerhalten. Der Erzbischof sagt zu, 50 Gulden am kommenden St. Johanns baptiste [24. Juni] zu bezahlen, den Rest ein Jahr später. Ist die Zahlung erfolgt, soll diese Urkunde zurückgegeben werden und ungültig sein.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Heppenheim am ffritag nach sant Margareten tag ... 1441,

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 139 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15924 (Zugriff am 20.04.2024)