Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 231.

StA Wü, MIB 24 fol. 118v [01]

Datierung: 3. April 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Hans von Erlebach wird Amtmann und Viztum in Aschaffenburg.

Vollregest:

Hans von Erlebach, Viztum zu Aschaffenburg bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, ihn zum Amtmann und Viztum zu Aschaffenburg gesetzt hat. Die Bestallungsurkunde des Erzbischofs ist inseriert.

Hans soll das Amt mit seinen Gütern und Bewohnern schützen und schirmen, acht Reisige mit Pferden und sieben berittene Gewappnete und einen knaben auf seine Kosten einsatzbereit halten. Hans erhält 400 rheinische Gulden, die ihm in 2 Raten jährlich am Frauentag Nativitatis [8. September] und am St. Georgstag [23. April] ausgezahlt werden sollen, ebenso das große und kleine Geleitgeld vom Vieh. Er soll den Keller in Aschaffenburg vor allem bei der Vereinnahmung der Gelder unterstützen. Erzbischof Dietrich kann ihn jederzeit seines Amtes entsetzen, muss aber zuvor einen Nachfolger eingeschworen haben. Seinen Jahreslohn erhält Hans dann anteilig ausbezahlt, ebenso im Dienst entstandene Schäden. Sollte Erzbischof Dietrich in Gefangenschaft geraten oder versterben, ist Hans in Zeiten einer Vakanz dem Domdekan und Domkapitel zum Gehorsam verpflichtet. Hans muss einen Amtseid leisten. - Der geben ist zu Aschaffemburg am Montag nach dem Sontag Judica 1441.

Hans gelobt, vorstehende Vereinbarung unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist am Montag nach dem Sonntag Judica ...1441.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 118v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15351 (Zugriff am 29.03.2024)