Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 110v [02]

Datierung: 20. Februar 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich nimmt den Juden Sauwel von Friedberg, dessen Ehefrau und Gesinde für die kommenden zwei Jahre zu seinem Juden an.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt den Juden Sauwel von Friedberg (Friedeberg), dessen Ehefrau (husfrau) und Gesinde für die kommenden zwei Jahre zu seinem Juden an. Sie genießen, wie andere Juden auch, Frieden und Geleit in den Stiftslanden, geben aber Zoll an den gewöhnlichen Zollstellen. Er und seine Amtleute werden ihnen behilflich sein. Sie dürfen vor kein geistliches und weltliches Gerichte geladen werden, für Klagen gegen sie ist der Vitztum oder Landschreiber im Rheingau (Rinkauw) zuständig. Sauwel zahlt jährlich am 11. November (Martinstag) 10 Gulden an den Landschreiber.
Der Erzbischof kündig sein Siegel an.

- Der geben ist zu Mentze am Montag vor Petri ad kathedram ...1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 110v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15340 (Zugriff am 28.03.2024)