Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 110v [01]

Datierung: 5. März 1441

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Beratungen über Schloss Neufels und die Zugangsbeschränkungen für die Horneck von Hornberg.

Vollregest:

Henne von Bellersheim (Belderßheim), Marschall, Zurch von Steten, Amtmann zu Bischofsheim (Bischofßheim) und Hans Schelm von Bergen, Amtmann zu Steinheim, haben sich über Schloss Neufels (Nuwenfels) beratschlagt, das die Horneck von Hornberg gewonnen hatten und das durch Erkinger Hofwart (Erckinger Hoffwart) verloren wurde.

Erkinger darf die Horneck von Hornberg die kommenden drei Jahre nicht in Schloss und Stadt Neuenfels hineinlassen. Will Erkinger sie danach einlassen, soll er sich, bevor er sie gemäß des Burgfriedens einlässt, nach solchem großen vbel, das die Horneck an Neufels verübt haben, genehmigen (erkennen) lassen, ob er die Horneck gemäß des Burgfriedens einlassen darf oder nicht.

Anwesend waren die Ritter und Brüder Eberhard und Hans von Auerbach (Vrbach), Stephan von Adelsheim (Adletzheim) und Bernhart von Schwalbach (Swalbach).

- Gescheen vff den Sontag Inuocauit ...1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 110v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15339 (Zugriff am 20.04.2024)