Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 106v [01]

Datierung: 17. März 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Frau Margarethe von Weilnau.

Vollregest:

Am heutigen Tag wurde zwischen Erzbischof Dietrich und Frau Margrethe von Weilnau (Wilnauwe) eine Einigung erzielt. Frau Margrethe hat einen Brief des erzbischöflichen Amtsvorgängers über 5.000 Gulden. Von dieser Schuld sind ihr 1.400 Gulden bereits gegen Quittung gezahlt worden, 3.600 Gulden stehen ihr noch aus.

Der Erzbischof hat nun den Kammerschreiber Johann Kolhase, Gottschalk von Buchenau (Buchenauw) und Jorgen von Schlüchtern (Sluchtren) mit 2.000 Gulden und einem besiegelten Brief über die restlichen 1.600 Gulden zu Frau Margarethe nach Fulda geschickt. Geld und Brief haben sie bei dem erwelten Abt Hermann von Fulda und dem Ritter Konrad (Conrad) von Romrod (Romrode) hinterlegt (gelegt). Wenn Frau Margarethe dem Abt und dem Konrad den besiegelten Hauptbrief über die 5.000 Gulden zurückgibt (verandelagt), so müssen und werden sie ihr die 2.000 Gulden bezahlen und den besiegelten Brief über die 1.600 Gulden aushändigen. Was sich an Zins und Botenlohn bezüglich der 2.000 Gulden vom letztjährigen Martinstag [11. November] ab gerechnet bis auf den heutigen Tag ergibt, muss der Margarethe erstattet werden.

- Geben zu Fulde am donerstag nach dem Sontag Judica ...1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 106v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15331 (Zugriff am 29.03.2024)