Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 174.

StA Wü, MIB 24 fol. 097v [01]

Datierung: 3. Dezember 1440

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Quittung des Erzbischofs Dietrich die Lehen der Rüdt zu Mergentheim betreffend.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, bekennt, dass die 20 Gulden Geld, die der Komtur und das deutsche Haus in Mergentheim dem Stift jedes Jahr am 11. November (Martinstag) geben müssen, an die Rüdt zu Lehen vergeben wurde. Diese Gülte ist dem Cuntz Rüdt von Bödigheim (Rodickeim [?]) und seinen Erben in einer Teilung zugefallen sind, Cuntz hat nun dem Erzbischof mitgeteilt, das die Gülte an den 3 vergangenen Martinstagen ausgeblieben und nicht bezahlt worden sei. Nun hat die Komturei und das Haus Mergentheim die ausgebliebene Gülte, nämlich 60 Gulden, an Cuntz bezahlt. Der Erzbischof sagt das Haus Mergentheim bis auf den heutigen Tag von der jeglicher Zahlungspflicht qwijt ledig vnd loys.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Bischofsßheim am Samßtag nach Sant Andres tag ... 1440.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 097v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14585 (Zugriff am 20.04.2024)