Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 096v [01]

Datierung: 1. bis 8. November 1440

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Abt Hermann von Fulda wird Amtmann im Bruchrein.

Vollregest:

Abt Hermann von Fulda bekennt, dass Erzbischof Dietrich habe ihm »aus Liebe und Freundschaft«, seinen Schlösser, Land und Leute, die er und sein Stift in der Buchen haben, amtsweise für das kommenden Jahr anbefohlen. Diesbezüglich sei eine Urkunde ausgestellt worden. Der Abt soll wie andere Amtleute Geistliche und Weltliche in seinem Amtsbereich auf eigene Kosten und eigenen Schaden schützen und schirmen. Der Erzbischof zahlt ihm dafür 302,5 Gulden aus den Einnahmen der Stadt Fulda. Mainz kann das Amt jederzeit aufsagen. Das Amtsjahr hat am 16. Oktober (St. Gallentag) 1440 begonnen und endet am gleichen Tag des Jahres 1441.

- Der geben ist zu wirtzpurg[a] nach aller heiligen tag ... 1440. 

Fußnotenapparat:

[a] Die Tagesangabe fehlt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 096v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14582 (Zugriff am 18.04.2024)