Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 092 [01]

Datierung: 29. September 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich schuldet Hermann Spiegel 265 Gulden und schlägt ihm diese auf Burg Schöneberg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass er vorzeiten dem Ritter Heinrich Spiegel (Spigel) und Friedrich von Pappenheim (Papenheim) die Lösung von Schloss und Amt Schöneberg (Schonemberg) und Hofgeismar (Geißmar) verkundet habe.

Darauf hatte er den Ritter Hermann Spiegel, jetzt Amtmann zu Schöneberg und Hofgeismar, beauftragt, die Lösung zu vollziehen. Heinrich und Friedrich hätten die Lösung aber eyne zeijt verczogen vnd der nicht gestaten vnd gehorsam sin wollen. Erzbischof Dietrich hatte Hermann Spiegel aber zugesagt, sein Amt weiter ausüben zu dürfen und Hermann habe deshalb 1.500 Rheinische Gulden entlehent und die länger als ein Jahr bij die ersamen Burgermeister vnd rat vnser Stat Geißmar geleget, die ihm für jede 50 Gulden einen Gulden als Gülte geben mussten, ee dann vns die obgenannten Heinrich Spiegel und friderich von pappenheim abetreten wollten. Somit hatte Hermann etliche Renten, Dienste, Gülten und Gefälle, die zu dem Schloss und Amt Schöneberg und Hofgeismar gehören, eingenommen, bevor ihm das Schloss Schöneberg überantwortet wurde. Diese Einnahmen musste er dem Friedrich von Pappenheim aufgrund etlicher Beredungen wieder zurückzahlen.

Erzbischof Dietrich ist nun mit Amtmann Hermann bezüglich dieser Gülte, solange die bei denen von Geismar lag, und auch bezüglich der Rente, Zinse und Gefälle, die er dem Friedrich wiedergegeben hatte, übereingekommen. Für alles und sämtlichen entstandenen Schaden will der Erzbischof ihm 265 gute rheinische Gulden geben. Dieses Geld und die Summe, für die Hermann Schloss und Amt Schöneberg und Hofgeismar dann noch verschrieben sind, wird der Erzbischof bei Lösung des Amtes zurückzahlen. Das Amt fällt danach frei an den Erzbischof und sein Stift zurück.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Geißmar vff Sant Micheltstag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 092 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14567 (Zugriff am 25.04.2024)