Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 089 [01]

Datierung: 24. September 1440

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Quittung des Johann Graf von Ziegenhain über 450 Gulden.

Vollregest:

Graf Johann von Ziegenhain und Nidda bekennt, dass er längere Zeit oberster Amtmann des Erzbischofs Dietrich, seines »lieben Herrn« in Hessen gewesen ist. Jetzt haben sie sich über das Amtsgeld und verschiedene Forderungen (hengste pferde koste schaden vnd verluste) aus seiner Zeit als Amtmann geeinigt. Der Erzbischof hat ihm für alles 450 Gulden bezahlt, worüber der Graf nun quittiert. Noch nicht übereingekommen ist man über einen Hengst, den Henne Nodung dem Grafen gegeben hat, und einen Hengst, den der Graf dem Reinhard von Dalwigk (Talwig) für Kosten zu Wildungen gegeben hat, dann vnser herre von mentze darynn etwas jnsage hat.
Der Graf kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist am Samßtag nach Sant Mauricien tag ...1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 089 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14559 (Zugriff am 18.04.2024)