Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 139.

StA Wü, MIB 24 fol. 085 [01]

Datierung: 4. September 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden (300 Gulden) bei dem Wormser Bürger Dietrich Horn.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat kraft dieser Urkunde dem Dietrich Horn, Bürger zu Worms, dessen Ehefrau Katherin und deren Erben bzw. dem [rechtmäßigen] Inhaber dieses Briefes, eine jährliche Gülte in Höhe von 15 Gulden Geld verkauft. Die Eheleute Horn hatten dem Erzbischof 300 rheinische Gulden zum Nutzen des Stiftes geliehen. Die 15 Gulden sind jährlich am 23. April (Jorgen tag des heiligen mertelers) von den Zolleinkünften in Gernsheim zu entnehmen und nach Worms zu senden. Der Erzbischof wird dies noch schriftlich unter seinem Siegel und dem des Domkapitels bestätigen.

Der Erzbischof setzt als Bürgen: Johann Schreyer, Zollschreiber [in Gernsheim], den Beseher Clas Fluguß, die beiden Gernsheimer Zollknechte Anthis Fock und Lenhard (Lenhart) von Miltenberg.

Es folgen Bestimmungen zum möglichen Einlager in Worms und zur bleibenden Gültigkeit dieses Vertrags bei personellen Änderungen an der Zollstelle Gernsheim.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Heppenheim vff Sontag nach Sant Egidien tag ... 1440.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 085 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14412 (Zugriff am 20.04.2024)