Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 080 [01]

Datierung: 18. August 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich bestellt Richard von Kleen zu seinem Mainzer Kämmerer.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass Schenk Eberhard von Erbach ihm das Kämmereramt aufgelassen und aufgegeben hat. Angesichts der langjährigen Verdienste des Mainzer Domherrn Richard (Richart) von Kleen (Cleen) übergibt der Erzbischof ihm kraft dieser Urkunde das Kämmereramt samt allen Nutzungsrechten und Einkünften. Richard kann den Schutz und Schirm des Erzbischofs voraussetzen. Er darf sein Amt nicht veräußern oder durch andere ausüben lassen. Er soll vielmehr das Amt in den althergebrachten Würden und Freiheiten bewahren. Das hat Richard gelobt und zu den Heiligen geschworen. Der Erzbischof gebietet allen Richtern seines weltlichen Gerichts, den Münzmeistern und Hausgenossen zu Mainz, dem neuen Kämmerer zu gewarten und gehorsam zu sein, wie das Recht und Gewohnheit dies besagen.

- Der geben ist in Aschaffenberg am donerstag nach Assumpcionem Marie ... 1440. 

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 080 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14395 (Zugriff am 19.04.2024)