Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 067 [02]

Datierung: 7. August 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich einigt sich mit Schenk Eberhard von Erbach bezüglich des Kämmereramtes.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat sich mit dem Edelherrn Schenk Eberhard von Erbach, Domherr und Kämmerer in Mainz bezüglich des Kämmereramtes dahingehend geeinigt, dass Schenk Eberhard ihm dieses mit allen Nutzungen und Einkünften so übergibt, wie er es von den erzbischöflichen Amtsvorgänger erhalten hat. Damit ihm das in geeigneter Weise vergolten wird (das er des etlicher maße erstadet werde), hat der Erzbischof ihm mit Einverständis des Domdekans Eberhard Echter und des Domkapitels 50 gute rheinische Gulden auf dem Kämmereramt verschrieben. Ein kommender Kämmerer wird ihm diese Summe jährlich, so lange Eberhard lebt, in zwei gleichen Raten ausbezahlen.
Der Erbischof kündigt sein Siegel an ebenso der Domdekan und das Domkapitel.

- Der geven ist zu Ernfels an Sant Affrani tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 067 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13629 (Zugriff am 19.04.2024)