Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 064v [01]

Datierung: 23. Juni 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Eberhart von Auerbach nimmt Burg und Stadt Neufels für geliehene 2000 Gulden und gewisse Diensteistungen von Erzbischof Dietrich als Pfand.

Vollregest:

Eberhard (Eberhart) von Auerbach (Vrbach, Urbach, Uwerbach) bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »lieber gnädiger Herr«, und das Stift Mainz ihm ihre Anteile am Stiftschloss Neufels (Nuwenfels), Burg und Stadt, samt Zubehör für 2.000 gute rheinische Gulden verpfändet haben.

In der inserierten erzbischöflichen Urkunde heißt es, die Pfandsumme sei bereits bar bezahlt worden. In den 2.000 Gulden sind jene 200 Gulden für Kosten und Schadenersatz berücksichtigt (angeslagen), die vorzeiten Bernhard von Auerbach, Vetter des Eberhard, im Dienst für das Erzstift ausgegeben hat. Diesbezüglich hat Eberhard eine Quittung ausgestellt.

Der Erzbischof Dietrich überlässt den Pfandnehmern für die 2.000 Gulden und ihren Dienst eine Jahresgülte in Höhe von zusammen 200 Gulden, die am Martinstag [11. November] wahlweise in Heilbronn (heilpronne), Wimpfen (Wympffen) oder Neuenstadt am Kocher (Nuwenstat am Kocher) bezahlt werden sollen.

Es folgen die üblichen Bestimmungen zur Lösung der Pfandschaft, zur Heranziehung der Bürgen bei Zahlungsverzug (Orte eines möglichen Einlagers sind Heilbronn und Neustadt am Kocher), den Ersatz ausfallender Bürgen bzw. der eingesetzten Knechte und Pferde, die Bestrafung pflichtvergessener Bürgen, die Möglichkeit einer Unterverpfändung von Neufels bei Zahlungsverzug, zur militärischen Nutzung und Öffnung des Schlosses, dem Verfahren bei Verlust des Pfandgutes, der Wahrung der Rechtstellung des Pfandgutes.

Der Erzbischof sagt zu, alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und dagegen weder das heilige Konzil noch das heilige römische Reich ins Feld zu führen.
Er kündigt sein Siegel an.

Auch die Bürgen kündigen ihre Siegel an. Bürgen sind: Konrad Herr zu Weinsberg, Erbkämmerer usw., Schenk Otte Herr zu Erbach, Swicker von Sickingen, Hans von Dürn, Heinrich Graf zu Löwenstein (Lewenstein), Kraft (Crafft) Herr von Hohenlohe, Zurch von Steten und Eberhard von Riedern, Ritter.

- Der geben ist zu Amerbach an Sant Johans Baptisten abent als er geborn wart ... 1440.

Eberhart von Auerbach gelobt an Eides statt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an. - Der geben ist an Sant Johans Baptisten abent als geborn wart ... 1440.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 064v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13627 (Zugriff am 28.03.2024)