Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 061 [01]

Datierung: 7. April 1440

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Propst von Pfaffenschwabenheim verkauft eine Jahresgülte in Höhe von 50 Goldgulden für geliehene 1.200 Goldgulden.

Vollregest:

Johann von Till, Propst, und der Konvent des Augustiner-Klosters in Pfaffenschwabenheim (Paffenswabheim) bei Kreuznach im Mainzer Bistum haben über die Bedrängung und Nötigung (betranges vnd nodunge) ihres Klosters beraten, die ihnen durch den Ritter Clas Kindel von Schmidtburg (vom Smydberg) geschehen ist und noch geschieht.

Sie hatten dem Ritter den Zehnten zu Hackenheim verpfändet. Da dies ein wirtschaftlicher Nachteil ist, wollen sie diesen Zehnten wieder an sich ziehen. Deshalb verkaufen sie mit Zustimmung Erzbischof Dietrichs auf ihren zwei Zehnten zu Hackenheim (Hackenheym, Hackenstein) und Pleitersheim (Bliderßheim) eine jährliche Gülte in Höhe von 50 Goldgulden in Geld, zahlbar jeweils binnen Monatsfrist nach dem Frauentag Annunciacionis [25. März] in Mainz, an den Dekan und das Kapitel des Stifts St. Stephan zu Mainz, die das Geld ihrer gemeinen Präsenz zuführen. St. Stephan zahlt dem Kloster dafür 1.200 Goldgulden[a], die zum Nutzen des Klosters verwenden werden sollen.

Es folgen ausführliche Bestimmungen, was die Bezahlung der Gülte bzw. die Folgen eines Zahlungsverzugs betrifft. Das Kloster verspricht den Vertrag unverbrüchlich einzuhalten und nichts dagegen zu unternehmen oder unternehmen zu lassen.

Als Zeugen erscheinen Geburßheim, Schultheiß und Schöffen, Peter Hare, Schultheiß und Schöffen, Henscorpe, Peter Scherer, Peter Bender etc. vnd Beckerhenne, alle Schöffen der Gerichte Wöllstein (Welstein, Welsteyner, Walstein) und Hackenheim.
Erzbischof Dietrich kündigt zum Zeichen seines Einverständnisses sein Siegel an. Auch der Propst von Pfaffenschwabenheim und sein Kapitel kündigen ihr Siegel, das die Gemeinden Hackenhem und Wöllstein mitverwenden.

- Geben vff donerstag nach dem Sontag Quasimodogeniti ... 1440.

Fußnotenapparat:

[a] In der Überschrift werden »1000 Gulden« genannt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 061 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13621 (Zugriff am 23.04.2024)