Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 057 [01]

Datierung: 13. Mai 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich gebietet den Schlössern Scheuerberg und Neckarsulm, Burg und Stadt, dem Hans von Gemmingen als Pfandnehmer zu huldigen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich teilt der Stadtverwaltung und den Bewohnern von Scheuerberg und Neckarsulm sowie den Bewohner des zugehörigen Amtes Scheuerberg mit, dass der Ritter Swicker von Sickingen, dem Erzbischof Johann und Erzbischof Konrad zu Lebzeiten, Scheuerberg und Neckarsulm, Burg und Stadt, samt Zubehör auf Wiederkauf verpfändet hatten, die Lösung angekündigt und vollzogen hat.

Erzbischof Dietrich teilt den Städten nun mit, dass er das Pfandgut in gleicher Weise dem Hans von Gemmingen überlassen hat. Swicker habe sie ihrer ihm geleisteten Eide enthoben. Der Erzbischof gebietet ihnen, Hans von Gemmingen und den Seinen zu huldigen und gehorsam zu sein.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Steinheim am ffritag nach dem Sontag Exaudi ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 057 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13608 (Zugriff am 28.03.2024)