Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 045 [01]

Datierung: 27. Februar 1440

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Contz Schaffhuser regelt das Verfahren im Zuge seiner Gefangennahme durch Erzbischof Dietrich.

Vollregest:

Contz Schaffhuser bekennt, dass Erzbischof Dietrich ihn gefangen genommen und in das Gefängnis in Aschaffenburg verbracht hat. Aus besonderer Gnade und aufgrund der Bitten seiner Freunde hat der Erzbischof ihn wieder aus dem Turm entlassen. Durch Juncker Jonrad (Conrat) Herr zu Bickenbach, Viztum in Aschaffenburg, hat man ihm einen Tag bis kommenden 24. Juni (johans tag Baptiste) geben lassen. Contz schwört an Eides statt bis dahin keine Forderungen gegen wen auch immer zu erheben, sich am 24. Juni jn der Sieberin huß in Aschaffenburg mit seiner Habe oder dem entsprechenden Gegenwert in Geld einzufinden und ohne Erlaubnis des Erzbischofs von dort nicht fortzugehen. Wird er von mainzischer Seite zuvor an einen anderen Ort verweisen, will er sich ohne Verzug dorthin begeben. Eine solche Aufforderung soll man ihm nach Dürn (Dorne) in die Wohnung des Hans von Hardheim (Hartheym) schicken. So hat er dies gegenüber dem Edlen, dem Juncker Schenck Otte, Herr von Erbach, für den Erzbischof versichert. Er schwört, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten. Er kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist am Samßtag nach dem Sontag Reminiscere ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 045 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12977 (Zugriff am 19.04.2024)