Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 040v [01]

Datierung: 20. August 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Reinhart von Hanau der ältere erpfändet die erzbischöflichen Teile an den halben Schlössern Brückenau und Schildeck.

Vollregest:

Graf Reinhart von Hanau der ältere bekennt, dass Erzbischof Dietrich ihm und seinen Erben die erzbischöflichen Teile an den halben Schlössern Brückenau (Bruckenauw) und Schildeck (Schildecke) samt der Kellerei, Dörfern, Gerichten und sonstigem Zubehör, so wie diese Teile dem Erzstift vom Stift Fulda verschrieben worden sind, dazu den Burgsesse zu Brückenau, der zu dessen Lebzeiten dem Henne Horhuslins gewesen ist, in Amtesweise auf eine Wiederlösung für dem Erzstift geliehene 1.500 guter rheinischer Gulden eingegeben und verpfändet hat. Darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden, die wörtlich inseriert ist.

Es folgen die üblichen Bestimmungen eines Pfandvertrages. So dürfen die Amtssitze nicht gegen das Mainzer Stift, die Landgrafen von Hessen, das Stift Fulda und die anderen Burgeigner eingesetzt werden. Weiter werden die Rückzahlungsmodalitäten behandelt, eine Öffnungsvereinbarung für das Mainzer Stift getroffen, Schutz- und Verteidigungsbestimmungen erlassen, das Verfahren bei Beschädigung oder Verlust der Pfandsache sowie die Rückgabe des Pfandes im Anschluss an eine Lösung geregelt. Besonders wird der Ausbau der ausgebrannten und dadurch unbewohnbar gewordenen Kemenate auf Burg Schildeck mit einem Aufwand von weiteren 200 Gulden verhandelt. Das Geld soll bei Lösung zu der Hauptsumme zurückgezahlt werden.

- Der geben ist am Samßtag nach vnser lieben frauwen tag Assumptionis ... 1440.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 040v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12973 (Zugriff am 29.03.2024)