Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 009v [01]

Datierung: 13. Januar 1432

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Hans von Habern, Amtmann zu Mörlenbach, sagt zu, solange er Amtmann ist, ausschließlich in Mörlenbach zu wohnen.

Vollregest:

Hans[a] von Habern, Amtmann zu Mörlenbach (Morlebach) sagt zu, solange er Amtmann ist, ausschließlich in Mörlenbach zu wohnen und sich zusammen mit 2 Gewappneten und vier Pferden bereit zu halten. Der Erzbischof [Dietrich] wird ihm 100 Gulden zahlen, 50 Malter Korn, 50 Malter Hafer und 2 Fuder Wein, zur Hälfte am Sonntag Esto mihi (hier beginnt und endet auch das Amtsjahr), die andere Häfte am 8. September (frauwen tag Nativitatis).

- Datum ... 1432 in octaua Epiphanie. 

Fußnotenapparat:

[a] Der Eintrag ist durchgestrichen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 009v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10950 (Zugriff am 28.03.2024)