Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 004v [02]

Datierung: 12. August 1435

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich setzt Gottfried von Gundheim zu seinem Amtmann auf seinem Teil zu Hohenecken ein.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat Gottfried (Gotfrijt) von Gundheim (Guntheim) zu seinem Amtmann auf seinem Teil zu Hohenecken (Honecke) gesetzt. Er soll dort wohnen so ferre jne des gelanget. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich 100 rheinische Gulden aus den Zollgeldern zu Ehrenfels, zur Hälfte an Ostern, den Rest Ende des Jahres. Das Amtsjahr beginnt und endet an Weihnachten. Er soll sämtliche anteiligen Renten, Zinse und Gülten vereinnahmen. Er kann seines Amtes erst entsetzt werden, wenn ihm zuvor 400 Gulden bezahlt worden sind.

- Actum sexta post Laurentii ... 1435

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 004v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10662 (Zugriff am 23.04.2024)