Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 004v [01]

Datierung: 1. Mai 1435

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich hat Herrn Hansen von Erlebach, Marschall, als seinen Amtmann zu Wörth gesetzt. 

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat Herrn Hansen von Erlebach, Marschall, als seinen Amtmann zu Wörth (Wirde) gesetzt. Die 500 Gulden, die er dem Erzbischof geliehen hat, werden auf das Amt geschlagen. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich als 25 Gulden und 25 Gulden Amtgeld. Diese 50 Gulden werden von der Stadtsteuer und den gewöhnlichen Gefällen zu Wörth genommen und in zwei Raten ausgezahlt, halb zum 15. August (Assumptio Marie), halb am 12. März (St. Gregorius). Geht in Wörth nicht genug Geld ein, wird der Fehlbetrag durch den Aschaffenburger Keller entrichtet. Der Erzbischof überlässt Hansen weiterhin die zur Burg Wörth gehörenden Gärten und die zugehörige Unschlittgülte, die Gänse, die jährlich als Zoll anfallen, den kleinen Zehnten in der Stadt. Darüber hinaus steht ihm nichts zu. Das Amtsjahr beginnt und endete am 1. Mai (Walpurgis).

Vnd wan Hans vnser hußmarschalk nicht me sin wurde / vnd des obgenannten Ampts warten solltealsdann soll man ihm für die oben beschriebene Gülte und das Amtgeld jährlich 100 rheinischen Gulden zu den genannten Zahlungszielen geben. Er soll dann unbedingt Wohnung zu Wörth nehmen und sich mit 3 reisigen Pferden beritten bereithalten.

- Actum die sancte Walpurgis ... 1435.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 004v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10661 (Zugriff am 25.04.2024)