Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 304v [02]

Datierung: 1409

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann bestätigt der Stadt Fritzlar das Eigentum am Dorf Holzheim vor Fritzlar.

Vollregest:

Erzbischof Johann bestätigt der Stadt Fritzlar die erkaufte eigentschafft des Dorfes Holzheim (holtzheim) vor Fritzlar. In der betreffenden Urkunde ist vereinbart, dass Dekan und Kapitel des Stiftes sowie die Priorin und der Konvent des Frauenklosters zu Fritzlar dem Hans von Falkenberg auf Lebenszeit jährlich am St. Michelstag 20 Gulden Gülte ausbezahlen sollen. Nach Hans' Tod hat niemand mehr Anspruch auf diese Gülte.

- [Ohne Datum] [a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach dürfte der Eintrag in das Jahr 1409 [siehe die beiden vorangehenden Regesten] zu setzen sein. Der folgende Eintrag von 1411 ist von anderer Hand geschrieben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 304v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9643 (Zugriff am 18.04.2024)