Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 301v [02]

Datierung: 14. April 1411

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Peter Humery von Mainz sichert Erzbischof Johann von Mainz zu, jährlich am Martinstag 10 Gulden zu bezahlen.

Vollregest:

Peter Humery (Homerie) von Mainz bekennt öffentlich mit diesem Brief, dass Erzbischof Johann von Mainz, sein »gnädiger lieber Herr« sich ihm gnädig gezeigt hat, ihm noch täglich geneigt und förderlich ist und dies auch künftig sein möge. Deshalb verpflichtet und verschreibt sich Peter kraft dieser Urkunde, dass er ihm jedes Jahr am Martinstag im Winter [11. November], spätestens einen Monat danach, 10 Gulden bezahlen muss. Dafür setzt Peter dem Erzbischof all sein Gut als Sicherheit, es sei Erbgut, Eigengut oder fahrende Habe, und zwar das, was er jetzt besitzt oder aber künftig besitzen wird. Der Erzbischof soll ihn und seine Ehefrau Trude schützen und schirmen und notfalls rechtlich verteidigen. Peter kündigt sein Siegel an.

- Datum Anno etc. vndecimo IX feria tertia infra octavas pasche.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 301v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9478 (Zugriff am 28.03.2024)