Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 280 [01]
Datierung: 1410
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann schuldet Adolf von Hirzenhain 500 Gulden, die er ihm bis zur Ablösung als jährliche Gülte in Höhe von 50 Gulden auf die Städte Aschaffenburg und Seligenstadt anweist.
Vollregest:
- [Ohne Datum][a]
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Fußnotenapparat:
[a] Der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach dürfte der Eintrag in das Jahr 1410 zu setzen sein.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hirzenhain: Demude von (Nennung)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Eppelborn: Eberhard von [Domdekan] (Nennung)
- Hirzenhain: Adolf von (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Lokale Währung)
- Gelnhausen : Wechsel (Nennung)
- Frankfurt - Wechsel : Frankfurt - Wechsel (Nennung)
Körperschaften
- Hirzenhain : Herren von/aus (Nennung)
- Rom : Heiliger Stuhl (Nennung)
- Reich : Kaisertum (Römisches Reich) (Nennung)
- Reich : Königtum (Römischer König) (Nennung)
- Seligenstadt : Stadtverwaltung (Nennung)
- Frankfurt : Stadtverwaltung [Frankfurt] (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadtverwaltung : Aschaffenburg - Stadtverwaltung (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 280 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9438 (Zugriff am 29.03.2024)